Gemeinsames Fundbüro von Stadt und RSAG online: Fundsachen zukünftig einfacher wiederfinden

Schirm in der Straßenbahn vergessen, den Schlüssel im Bus verloren?
Seit 1. November 2020 können verlorene Dinge einfacher gesucht und gefunden werden. Die Rostocker Straßenbahn AG wird zukünftig alle verlorengegangenen und abgegebenen Sachen im Online-Fundsachenregister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock veröffentlichen. Stadt und RSAG haben dazu eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

„Somit gibt es jetzt eine bequeme Onlinesuche für alle Fundsachen, egal ob man sie in Bus und Bahn oder irgendwo in der Stadt verloren hat“, freuen sich Rostocks Finanzsenator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski und RSAG-Vorstand Yvette Hartmann.

Alle im städtischen Fundbüro und bei der RSAG abgegebenen Fundsachen werden in einer Datenbank erfasst und sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/fundbuero recherchierbar. So können Suchende anhand von Angaben zu dem verlorenen Gegenstand schnell recherchieren, ob das Gesuchte abgegeben wurde. Im Gegensatz zu Auktionen werden von den Fundsachen jedoch keine Fotos veröffentlicht, um Missbrauch zu verhindern. Aktuell sind allein bei der RSAG rund 2.000 Fundsachen im Bestand. Bei Abholung der Fundsache ist eine Gebühr zu entrichten.

Telefonische Anfragen zu gefundenen Gegenständen können entweder an das Stadtamt oder an die RSAG gerichtet werden:

Stadtamt, Fundbüro
Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Tel. 0381 381-3136
Öffnungszeiten:
montags und freitags 9 bis 12 Uhr
dienstags 9 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr
donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Rostocker Straßenbahn AG
Tel. 0381 802 1900
montags – freitags von 6 bis 20 Uhr

Darf man gefundene Sachen einfach so behalten?
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und diese nicht an den Verlierer oder Eigentümer zurückgibt, hat nach § 965 BGB den Fund unverzüglich anzuzeigen. Damit der Eigentümer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, sollten Fundgegenstände entweder im städtischen Fundbüro oder bei den Ortsämtern abgegeben werden. Wer etwas in Bus oder Straßenbahn findet und an sich nimmt, hat diese Fundsache gemäß § 978 Abs. 1 BGB unverzüglich in einem Kundenzentrum der RSAG oder beim Fahrpersonal abzuliefern.

Kontakt

Pressesprecherin Beate Langner

0381 - 802 1020
0381 - 802 2101

b.langner@rsag-online.de