Mitnahme von Tieren

Folgende Tiere werden in den Bussen und Bahnen der RSAG kostenfrei mitgenommen:

  • Kleine Hunde (maximale Schulterhöhe 30 cm)
  • Kleine Tiere in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Platz beanspruchen
  • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten
  • Hunde schwerbehinderter Menschen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Für alle anderen Tiere benötigen Sie einen Fahrradkarte oder eine Fahrradtageskarte. Für die regelmäßige Mitnahme empfehlen wir die Fahrrad-Monatskarte.

Das müssen Sie bei der Mitnahme von Tieren beachten

  • Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
  • Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
  • In den Verkehrsmitteln sind Hunde stets kurz an der Leine zu führen.
  • Es gelten die Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) über das Führen und Halten von Hunden.
  • Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Beförderungsbedingungen

Alle Regelungen zur Mitnahme von Sachen und Tieren in den Verkehrsunternehmen des VVW finden Sie zusammengefasst im Tarifhandbuch.

Gemeinsame Beförderungsbedingungen des VVW