A
B

Aktuelle Verkehrsmeldungen

02 .- 29.06.: Linie 18 umgeleitet zwischen K.-Schumacher-Ring und Jürgeshof. Zwischenhalte entfallen.

Grund: Straße in Nienhagen für Bauarbeiten gesperrt.

02 .- 29.06.: Linie 16 verkürzt. Busse enden/beginnen an der Haltestelle Güterverkehrszentrum.

Grund: Straße in Nienhagen für Bauarbeiten gesperrt.

Ab 24.05: Linie F2 - Die Haltestelle Zum Schäferteich entfällt auf Grund von Bauarbeiten.


Ab 05.05. - Linien 25, 39 und F2- Haltestellenverlegung Ulrich-von-Hutten-Straße in Richtung Parkstraße

Aufgrund einer Baustelle muss die Haltestelle Ulrich-von-Hutten-Straße in Richtung Parkstraße um ca. 100 m vor die eigentliche Haltestelle verlegt werden.

Ab 20.03. bis vsl. Juli 2025 - Umleitung der Linie 37 in beiden Richtungen.

Die Busse der Linie 37 enden und starten in Richtung Mecklenburger Allee und S Warnemünde Werft an der Haltestelle Kirchenplatz (Höhe Edeka). In Richtung S Warnemünde Werft entfallen die Haltestellen Rostocker Str., Wachtlerstr., Kurhausstr., Seestr. und Kirchenplatz (in der H.-Heine-Str.) In Richtung Mecklenburger Allee entfallen die Haltestellen Wachtlerstr., Kurhausstr. und Seestr. Mehr Infos unter: rsag-online.de

Mitnahme von Tieren

Folgende Tiere werden in den Bussen und Bahnen der RSAG kostenfrei mitgenommen:

  • Kleine Hunde (maximale Schulterhöhe 30 cm)

  • Kleine Tiere in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Platz beanspruchen

  • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten

  • Hunde schwerbehinderter Menschen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Für alle anderen Tiere benötigen Sie einen ermäßigte Einzel- oder eine ermäßigte Tagesfahrkarte. Für die regelmäßige Mitnahme empfehlen wir die Fahrrad-Monatskarte.

Das müssen Sie bei der Mitnahme von Tieren beachten

  • Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
  • Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
  • In den Verkehrsmitteln sind Hunde stets kurz an der Leine zu führen.
  • Es gelten die Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) über das Führen und Halten von Hunden.
  • Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Beförderungsbedingungen

Alle Regelungen zur Mitnahme von Sachen und Tieren in den Verkehrsunternehmen des VVW finden Sie zusammengefasst im Tarifhandbuch.

Gemeinsame Beförderungsbedingungen des VVW