Mitnahme von Tieren
Folgende Tiere werden in den Bussen und Bahnen der RSAG kostenfrei mitgenommen:
- Kleine Hunde (maximale Schulterhöhe 30 cm)
- Kleine Tiere in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Platz beanspruchen
- Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten
- Hunde schwerbehinderter Menschen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Für alle anderen Tiere benötigen Sie einen Fahrradkarte oder eine Fahrradtageskarte. Für die regelmäßige Mitnahme empfehlen wir die Fahrrad-Monatskarte.
Das müssen Sie bei der Mitnahme von Tieren beachten
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
- Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
- In den Verkehrsmitteln sind Hunde stets kurz an der Leine zu führen.
- Es gelten die Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) über das Führen und Halten von Hunden.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
