Mitnahme von Tieren
Folgende Tiere werden in den Bussen und Bahnen der RSAG kostenfrei mitgenommen:
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze), die keinen zusätzlichen Platz beanspruchen
Kleine Tiere in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Platz beanspruchen
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten
Hunde schwerbehinderter Menschen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Für alle anderen Tiere benötigen Sie einen ermäßigte Einzel- oder eine ermäßigte Tagesfahrkarte. Für die regelmäßige Mitnahme empfehlen wir die Fahrrad-Monatskarte.
Das müssen Sie bei der Mitnahme von Tieren beachten
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
- Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
- In den Verkehrsmitteln sind Hunde stets kurz an der Leine zu führen.
- Es gelten die Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) über das Führen und Halten von Hunden.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Beförderungsbedingungen
Alle Regelungen zur Mitnahme von Sachen und Tieren in den Verkehrsunternehmen des VVW finden Sie zusammengefasst im Tarifhandbuch.