Spendenanfrage
Die RSAG unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten gute Ideen und Projekte.
Wenn Sie sich in einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation engagieren und nun Ihre konkrete Anfrage an uns richten möchten, können Sie auch unser Formular nutzen. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie:
- Förderfähig sind nur Spenden für gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO, z. B. Wissenschaft, Forschung, Bildung, Sport), mildtätige Zwecke (§ 53 AO, z. B. Wohltätigkeitsvereine, Stiftungen) oder kirchliche Zwecke (§ 54 AO).
- Ihre Einrichtung oder Ihr Verein sollte seinen Sitz in Rostock haben.
- Die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (verbindliches Muster gem. § 50 Abs. 1 EStDV) setzen wir voraus.
Hinweis
Die Corona-Pandemie hat auf den öffentlichen Nahverkehr auch in 2021 noch immer folgenschwere Auswirkungen. Zu Jahresbeginn haben nur noch etwa 50% der Fahrgäste unsere Busse und Straßenbahnen genutzt, was gleichbedeutend mit massiven Einnahmeverlusten ist und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens stark beeinflusst. Ein vollständiger Ausgleich dieser Verluste durch einen ÖPNV-Rettungsschirm ist bisher nicht sichergestellt.
So sind wir als Unternehmen zu erheblichen Einsparungen gezwungen, um unsere Angebote und Services auch weiterhin aufrechterhalten zu können. Darunter fällt leider auch jegliche Form von Unterstützung als Spende oder Sponsoring. Wir bitten Sie hier einerseits um Verständnis und möchten weiterhin auf das nächste Jahr verweisen, in dem wir Anfragen erneut auf Eignung nach unseren entsprechende Richtlinien für Spenden und Sponsoring prüfen werden.