Erhöhtes Beförderungsentgelt
Das Fahren ohne gültiges Ticket kostet mindestens 60,00 €.
Wenn Sie in unseren Fahrzeugen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, wird gemäß der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € erhoben.
Die Fahrausweisprüfung in den Bussen und Straßenbahnen der RSAG wird durch das von uns beauftragte Unternehmen GSE Protect durchgeführt.
Wie zahle ich das EBE?
Ihre Möglichkeiten zur Zahlung des EBE
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist innerhalb einer Woche zu bezahlen. Nach einer Woche ohne Zahlungseingang müssen wir die Forderung anmahnen. Der zu zahlende Betrag erhöht sich dann auf 65,00 €.
Variante 1:
Sie bezahlen Ihr erhöhtes Beförderungsentgelt direkt bei den Fahrausweisprüfer/innen.
Variante 2:
Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Rostocker Straßenbahn AG
IBAN: DE31 1203 0000 1020 0215 05
BIC: BYLADEM1001
Bitte geben Sie im Falle einer Überweisung Ihre EB-Nummer im Verwendungszweck an.
Variante 3:
Nutzen Sie die Zahlung vor Ort in einem unserer RSAG-Kundenzentren. Sie finden uns am Hauptbahnhof, Doberaner Platz, in Lütten Klein und am Dierkower Kreuz.
Hinweis: Die Zahlung vor Ort ist erst nach Ablauf von 2 Arbeitstagen möglich.
Mehr Informationen & Öffnungszeiten.
Fahrschein vergessen?
Sollten Sie Ihren zum Kontrollzeitpunkt gültigen personengebunden Zeitfahr- oder Berechtigungsausweis vergessen haben, ermäßigt sich das EBE bei Vorlage in einem Kundenzentrum innerhalb einer Woche auf 7,00 €.
Wie kann ich ein EBE vermeiden?
Generell gilt: Bitte kaufen Sie sich vor Fahrtantritt einen Fahrausweis. Dieser muss nach Betreten des Fahrzeugs sofort entwertet werden.
Sind Sie bei Fahrtantritt noch nicht im Besitz eines gültigen Tickets, müssen Sie dieses sofort nach Einstieg am mobilen Fahrscheinautomaten in unseren Bussen und Bahnen erwerben. Diese Tickets sind bereits entwertet.
Wenn Sie nach Betreten des Fahrzeugs zuerst einen Sitzplatz aufsuchen oder längere Zeit vor dem Fahrscheinautomaten stehen, ohne einen Kauf zu tätigen, werden unsere Fahrausweisprüfer/innen ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben.
Was mache ich, wenn der Automat im Fahrzeug kaputt ist oder mein Geld nicht nimmt?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Fahrpersonal. Sie können dann bis zur nächstmöglichsten Haltestelle mitfahren, dort aussteigen und dann vor Ort am Fahrscheinautomaten ein Ticket lösen.
Schon gewusst?
Das Fahren ohne Ticket ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wenn Sie den ÖPNV ohne gültigen Fahrausweis nutzen, machen Sie sich des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB strafbar. In jedem Fall prüfen wir, Strafanzeige zu erstatten.