Häufige Fragen
Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen zur Straßenbahnnetzerweiterung Reutershagen.
Wir nehmen Hinweise und Fragestellungen auf, die uns im Austausch mit den Rostocker*innen z.B. auf Veranstaltungen begegnen. Dieser Fragenkatalog wird daher stetig aktualisiert.
(Letzte Aktualisierung: September 2024)
Warum der Straßenbahnausbau?
Rostock hat sich als lebenswerte, zukunftsorientierte Stadt das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Das gelingt uns nur, wenn wir aktiv auch die Verkehrswende vorantreiben und den ÖPNV ausbauen und damit attraktiver machen.
Die Rostocker Bürgerschaft hat daher die Ausbaustrategie Straßenbahnnetz beschlossen. Deren wichtigste Strecke ist die zwischen Zoo und Reutershagen, damit auch dieser (mit 18.000 Einwohner*innen größte) Stadtteil mit dem Straßenbahnnetz verbunden wird.
Mit dem Ausbau des Straßenbahnnetz werden ca. 18.000 Einwohner*innen von Reutershagen neu direkt an das Straßenbahnnetz angeschlossen.
Durch das Schließen der Mobilitätslücke zwischen Reutershagen und dem Zoo mit der Straßenbahn verbessert sich das Angebot des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) aber nicht nur im Bereich Reutershagen, sondern in ganz Rostock.
Es gibt mit der Straßenbahn mehr Direktverbindungen, die schneller, komfortabler und mit weniger Umsteigen verbunden sind. Ein optimal abgestimmtes Busnetz ergänzt die Straßenbahn und ermöglicht sehr gute Verbindungen überall dorthin, wo die Straßenbahn nicht fährt. Damit wird die Nutzung des ÖPNV deutlich attraktiver, weniger Menschen müssen Auto fahren. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der beschlossenen verkehrs- und klimapolitischen Ziele geleistet.
Die neue Straßenbahnstrecke schafft außerdem eine zweite Verbindung aus den nordwestlichen Stadtteilen (Lichtenhagen, Lütten Klein, Evershagen) über Reutershagen, die Gartenstadt und den Zoo in die Innenstadt. Im Falle von Störungen oder Bauarbeiten (z.B. im Bereich Doberaner Straße) kann die wichtigste Strecke in den Nordwesten somit ohne größere Einschränkungen weiter betrieben werden.
Rostock ist und bleibt eine Straßenbahn-Stadt! Die bisherige Straßenbahnanbindung brachte sehr positive Auswirkungen auf die Entwicklung in den Stadtteilen. Die Erfahrungen bei der Netzerweiterung zur Jahrtausendwende in Rostock haben gezeigt, dass entlang der Neubaustrecke mehr Häuser saniert wurden, der Bevölkerungsschwund gestoppt, ins Gegenteil verkehrt und in den Stadtteilen eine höhere Lebensqualität erzielt wurde.
Das Rostocker Straßenbahnnetz bringt klare Vorteile mit sich:
- 75 % aller Rostockerinnen und Rostocker haben einen direkten Zugang zu einer Straßenbahnhaltestelle
- die Straßenbahn ist pünktlich, zuverlässig und steht nie im Stau, weil sie zu 93 % auf ihrer eigenen Trasse fährt
- im Vergleich zum Bus können mehr Fahrgäste befördert werden
- es gibt viel mehr Aufstellfläche für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren, Fahrräder und Roller
- der elektrische Antrieb aus der Oberleitung ist 100 % CO2-frei und hat eine gute Ökobilanz
- höchste Energieeffizienz des Rad-Schiene-Systems durch geringste Rollreibung
- besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis:
Bislang waren Straßenbahnen in der Anschaffung etwa 8 mal so teuer wie Busse. Dies bezog sich auf Dieselbusse. Mittlerweile setzen wir auf Busse mit alternativen Antriebsarten, deren Anschaffung wesentlich teurer ist. Vergleicht man also mit den teureren Elektrobussen, kosten Straßenbahnen „nur noch“ 4 mal so viel. Gleichzeitig kann eine Straßenbahn doppelt so viele Fahrgäste befördern und hat eine Einsatzdauer von mindestens 30 Jahren. Deshalb sind am Ende die Kosten pro Fahrgast ähnlich, der Energieverbrauch pro Fahrgast jedoch bei der Straßenbahn am geringsten im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln.
Darüber hinaus bleibt natürlich auch das Busnetz ein wichtiger Bestandteil des Rostocker ÖPNV.
Allgemeine Fragen zum Projekt
Die Rostocker Bürgerschaft hat im November 2023 die weitere Planung des Korridors WEST beschlossen. Daraufhin wurden im ersten Halbjahr 2024 die Planungsleistungen für die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung europaweit ausgeschrieben.
Im Herbst 2024 startet nun die sogenannte Vorplanung: In dieser Phase geht es darum, den optimalen Streckenverlauf innerhalb des Korridors WEST zu ermitteln. Dabei werden beispielsweise die Auswirkungen auf die Umwelt, die technische Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit sowie der verkehrliche Nutzen untersucht und bewertet. Im Rahmen der Vorplanung findet eine erweiterte Bürger*innenbeteiligung statt. Der Abschluss der Vorplanung ist für das 1. Halbjahr 2025 vorgesehen.
Bis 2026 können die Planungen bis zur Genehmigungsplanung fortgeführt werden. Diese ist dann Grundlage eines weiteren Bürgerschaftsbeschlusses.
Danach folgt dann ein Planfeststellungsverfahren, das im Idealfall 2027 abgeschlossen sein wird.
Anschließend würde im Jahr 2028 die Ausführungsplanung folgen und der Bau beginnen, der dann 2029/2030 abgeschlossen sein könnte.
Dies wäre ein idealer Verlauf, Verzögerungen sind selbstverständlich möglich.
Aus Planungssicht wichtige Punkte sind:
- Eine optimale Anbindung an den Park & Ride-Parkplatz Groß Schwaßer Weg und damit eine Umsetzung von Teilen des Rostocker P&R-Konzepts.
- Die Einbeziehung der Christophorus-Schule mit ca. 1.400 Schüler'innen (von denen täglich mindestens 900 den ÖPNV nutzen)
- Die Anbindung von Reutershagen II mit der Straßenbahn.
Außerdem ist die Planung grundsätzlich so angelegt, dass so wenige Kleingärten, Natur und Biotope wie möglich beschädigt oder zerstört werden.
Neue Straßenbahnstrecken sind grundsätzlich zweigleisig zu errichten. Ein zuverlässiger Betrieb ist bei einer Bedienung mit zwei Linien und mit einem 10-Minuten-Takt nur mit einer zweigleisigen Streckenführung realisierbar. Daher rechnet man mit einer Gesamtbreite von 7 Metern. Begleitend dazu verläuft ein Betriebsweg, der ca. 3 Meter breit ist und auch als Fahrradweg genutzt werden kann. In diesem Fall entsteht hier eine Art Fortsetzung des Fahrradschnellweges, der parallel zur B103 in Richtung Warnemünde geplant ist.
Dort ist eine Realisierung baulich nicht möglich, weil dort bestimmte Mindest-Radien nicht gegeben sind. Außerdem ist das an diese Streckenführung angrenzende Gebiet weniger erschlossen, sodass die Fahrgastzahlprognosen dort deutlich geringer ausfallen.
Das steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die Route ist so konzipiert, dass sie fast ausschließlich über städtische Flächen führt. Ein Ankauf von Flächen oder ggf. eine Enteignung kosten sehr viel Zeit und werden deshalb vermieden, soweit dies möglich ist.
Fragen zum „Korridor WEST“
Das Stadtplanungsamt hat ursprünglich eine Festschreibung entsprechender Nutzungen im Rahmen der Erstellung eines neuen Flächennutzungsplans erwogen. Diese Idee wurde aber wieder verworfen. Die Kleingärten sind zudem durch das geplante Kleingartenentwicklungskonzept bis mindestens 2040 geschützt.
Alle Planungen und Annahmen für die geplante Straßenbahnroute sind ohne zusätzliche Wohnbebauung getroffen.
Die Beanspruchung von Gärten wird auf das absolut notwendige Maß reduziert. Es wird immer sichergestellt sein, dass Gärten erreichbar sind.
Dies ist durch die Schallschutzregelungen festgelegt, die bei der Planung Anwendung finden.
Fragen zum Verkehrskonzept
Aufgrund von Bauarbeiten kann der Neue Friedhof voraussichtlich bereits ab Ende 2025 nicht mehr mit der Straßenbahn erreicht werden. Im Zuge des Ausbaus der Straßenbahn vom Zoo in Richtung Reutershagen wird die Haltestelle am Neuen Friedhof in beiden Trassenvarianten zukünftig aber in deutlich dichterem Angebot mit mehreren Buslinien bedient.
Dabei werden vom Neuen Friedhof tagsüber alle 10 Minuten Fahrten in die Südstadt erfolgen, ebenfalls alle 10 Minuten wird die Strecke vom Neuen Friedhof zum Zoo und weiter zur Schwimmhalle bedient.
Die Innenstadt, der Hauptbahnhof und auch das Uniklinikum sind weiterhin ohne Umsteigen erreichbar.
In der Satower Straße (Höhe Damerower Weg) entsteht eine neue Bushaltestelle.
Der im P+R-Konzept der Hansestadt Rostock beschlossene Ausbau des P+R-Platzes am Groß Schwaßer Weg mit mehr als 700 Stellplätzen entfaltet seinen Nutzen nur, wenn er durch eine Straßenbahn in dichtem Takt angebunden und direkt mit der Innenstadt verbunden wird.
Für alle Einpendler*innen aus dem westlichen Umland besteht damit die Möglichkeit, mit dem Auto schnell den Parkplatz Groß Schwaßer Weg zu erreichen und von hier bequem mit der Straßenbahn zu verschiedenen Zielen im Stadtgebiet zu fahren.
Die Zufahrtsstraßen in die Innenstadt können so vom Autoverkehr entlastet werden, die Parkplatzsuche entfällt. Nicht nur Berufspendler*innen profitieren von diesem Angebot, sondern auch Personen, die zum Einkaufen in die Stadt fahren oder dort Kultur und Freizeit genießen wollen. Auch Rostocks Besucher*innen, denen der Großstadtverkehr zu viel Stress bereitet, wissen P+R zu schätzen.
Für die weitere Planung des Umbaus des P+R-Standorts Groß Schwaßer Weg ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zuständig.
Aufgrund zahlreicher Anregungen der Bürger*innen zu den Ergebnissen des ersten Gutachtens, haben wir beim ergänzenden Buskonzept nachgebessert und beschlossen, die Buslinie 25 aufrechtzuerhalten. Auch die Haltestellen Etkar-André-Straße und Bonhoefferstraße werden weiter bedient.
Eine neue Buslinie soll anstelle der heutigen Buslinie 39 vom Markt Reutershagen über Tschaikowskistraße, Zoo und Neuer Friedhof bis in die Südstadt fahren. Damit wird der 10-Minuten-Bustakt entlang der Händelstraße auch mit dem Bau der Straßenbahn im Korridor WEST beibehalten.
Das ergibt sich im Laufe der weiteren Planungen. Grundsätzlich ist das Ziel der Nahverkehrsplanung im Stadtgebiet, dass Menschen maximal 400 Meter von einer ÖPNV-Haltestelle entfernt wohnen und tagsüber mindestens alle 10 Minuten ein Bus oder eine Straßenbahn fahren.
Die Schaffung der neuen Straßenbahnroute bietet auch die Möglichkeit einer veränderten Verkehrsplanung (u.a. Neugestaltung des Groß Schwaßer Wegs) und könnte hier Entlastung bringen.
Nur ca. ¼ der Fans, die die Spiele besuchen, stammt tatsächlich aus Rostock. Der Rest reist aus anderen Orten an und nutzt die Strecke folglich nur an den 17 bis 18 Heimspieltagen pro Jahr und meist auch nur für zwei Fahrten (An- und Abreise). Insofern ist der punktuelle Einsatz von Bussen an den Spieltagen hier eindeutig die bessere Lösung.
Fragen zum Gutachten
Die Rostocker Bürgerschaft beschloss 2021 das Straßenbahnnetzausbaukonzept.
Daraufhin wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, bei der mehrere Varianten des Streckenausbaus zwischen Zoo und Reutershagen untersucht wurden.
Ergänzend dazu wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt.
Die Ergebnisse dieses ersten Gutachtens haben wir im April 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Daraufhin erreichten uns viele Fragen und Hinweise. Da sich zusätzlich im Laufe des Bearbeitungszeitraums Änderungen im Verfahren durch den Fördermittelgeber ergeben haben, wurde ein neues Gutachten zur volkswirtschaftlichen Bewertung beauftragt.
Die Ergebnisse wurden den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im November 2023 beschloss die Rostocker Bürgerschaft die weitere Planung des Korridors WEST.
Die Grundlage bildet der Vergleich von verschiedenen Korridoren in der Machbarkeitsuntersuchung nach den folgenden Kriterien:
- Ist der Entwurf technisch umsetzbar im Hinblick auf bestehende Bebauung, Straßenquerschnitt, Kurvenradien, Leitungen und Anschlüsse etc.?
- Wie wirkt er sich auf den Verkehr aus? Insbesondere im Hinblick auf den fließenden Kfz-Verkehr, Radfahrende, Fußgänger*innen.
- Welche Auswirkungen sind zu erwarten auf das aktuelle ÖPNV-Netz im Hinblick auf Reisezeit und Umsteigemöglichkeiten?
- Gibt es Auswirkungen auf die städtebauliche Struktur im Hinblick auf Plätze, städtebauliche Achsen, Frei- und Grünflächen, Freizeitanlagen, Sportanlagen?
- Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Umwelt im Hinblick auf Versiegelung, Baumbestand, Luftqualität, Emissionen etc.?
- Ist der Entwurf wirtschaftlich und förderfähig, wie verhält sich die Nutzen-Kosten-Balance?
Im Gutachten von September 2023, das durch die VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH erstellt wurde, wurden 2 mögliche Varianten des Streckenausbaus nach Reutershagen aktualisierten Rahmenbedingungen untersucht, der sogenannte Korridor WEST und Korridor OST.
Dem aktualisierten Gutachten liegt das neue Standardisierte Bewertungsverfahren 2016+ zu Grunde. Außerdem wurde die Kritik aus der Öffentlichkeit und dem politischen Raum aufgenommen und das ergänzende Busangebot angepasst und verbessert.
Das neue standardisierte Verfahren berücksichtigt genauer als zuvor die Faktoren, die bei einer Fahrt im ÖPNV eine Rolle spielen. Dazu gehören u.a. die Umsteigevorgänge, der Takt des Angebots und die Zugangszeiten zu den Haltestellen. Zudem werden nicht nur die neu dazugewonnen Fahrgäste bewertet, sondern auch die Verbesserungen für Bestandskunden. Auch die Auswirkungen einer neuen Straßenbahnstrecke auf den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz finden stärkere Beachtung.
Für die Abweichungen gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:
- Die Verbesserungen im Busangebot führt zu einer höheren Attraktivität des ÖPNV und damit zu mehr Nutzern.
- Das neue Standardisierte Bewertungsverfahren betrachtet zusätzliche Faktoren und gewichtet einzelne Kriterien stärker.
Beides hat einen großen Einfluss auf den volkswirtschaftlichen Nutzen des Projektes.
Der Nutzen-Kosten-Index beschreibt das Verhältnis des volkswirtschaftlichen Nutzens, der durch das Projekt entsteht und den dafür notwendigen Investitionen und laufenden Kosten. Ein Nutzen-Kosten-Index von 2 bedeutet, dass für jeden Euro, der ausgegeben wird, ein volkswirtschaftlicher Nutzen in Höhe von 2 Euro entsteht.
Die Standardisierte Bewertung dient dazu, sowohl die Kosten abzuschätzen, als auch die entstehenden Nutzen zu ermitteln. Volkswirtschaftliche Nutzen sind Dinge, die der Gesellschaft zu Gute kommen. Darunter zählen kürzere Reisezeiten (Zeit, die nicht mehr im Verkehr verbracht werden muss, kann anderweitig genutzt werden), vermiedene CO2-Emissionen, vermiedene Unfallkosten durch ein sichereres Verkehrssystem, geringere Lärmemissionen, eine höhere Betriebsqualität im ÖPNV und auch die betriebswirtschaftlichen Kosten des ÖPNV-Betriebs für das Verkehrsunternehmen.
Beide untersuchte Korridore bieten grundsätzlich einen großen Mehrwert für Rostock und sind förderfähig.
Jedoch ist der volkswirtschaftliche Nutzen im Korridor WEST deutlich größer. In der betriebswirtschaftlichen Betrachtung weist ausschließlich der Korridor WEST ein positives Ergebnis aus.
Aufgrund der klaren Ergebnisse des Gutachtens sprachen wir als RSAG uns hier im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Investitionsentscheidung deutlich für den Korridor WEST aus. Dies wurde durch den Beschluss der Rostocker Bürgerschaft am 15. November 2023 bestätigt.
Fragen zum Verbleib von Kleingärten
Zum Schutz der Kleingärten werden im Rahmen der sogenannten Vorplanung verschiedene Streckenführungen untersucht, die das Ziel haben, die Eingriffe in die bestehenden Kleingartenanlagen sowie die Anzahl der für die Neubaustrecke der Straßenbahn in Anspruch zu nehmenden Gärten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Je nach konkretem Trassenverlauf werden für den Bau der Straßenbahnstrecke im Korridor WEST etwa 30 bis maximal 150 Kleingärten betroffen sein.
Im Herbst 2024 beginnt die sogenannte Vorplanung: Erst nach Abschluss der Vorplanung ist auch eine verlässliche Aussage zum Wegfall einzelner Gärten möglich.
Finanzierung und Kosten des Projektes
Der volkswirtschaftliche Nutzen einer Maßnahme muss größer sein als ihre Kosten, damit ein Projekt förderfähig ist.
Für die Bewertung des Nutzens und der Kosten gibt es ein standardisiertes Vorgehen: die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU). Diese wird nach den Maßgaben einer vom Bund erlassenen Richtlinie durchgeführt. Dabei wird der Nutzen der Maßnahme entsprechend dieser Richtlinie monetär bewertet und mit den Bau-, Anschaffungs- und Unterhaltungskosten verglichen.
Nach dem Mitfall-Ohnefall-Prinzip wird die zukünftige Entwicklung mit Umsetzung des Projektes (Bau und Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnstrecke) der Entwicklung ohne diese Maßnahme gegenübergestellt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden viele verschiedene Aspekte beleuchtet: u.a. Reisezeiten im ÖPNV, Pkw- und ÖPNV-Betriebskosten, CO2-Emissionen und Geräuschbelastung.
Ist der dabei ermittelte Nutzen-Kosten-Index größer als 1, ist der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen und das Projekt kann durch den Bund gefördert werden.
Die Gesamtkosten für Planung und Umsetzung des Projekts betragen nach aktuellem Stand rund 60,7 Mio. € für den Korridor WEST.
Davon können nach der Nutzen-Kosten-Untersuchung bis zu 75 % vom Bund gefördert werden, das Land Mecklenburg-Vorpommern könnte die Förderung auf bis zu 90 % erhöhen.
Informationen und Kontakt
Sie erhalten aktuelle Informationen zum Projekt über die Webseite der RSAG www.rsag-online.de/netzausbau.
Bürger*innenbeteiligung
Diese Entscheidung fällt die demokratisch gewählte Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Dabei werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, der Vorplanungen und der Bürger*innenbeteiligung berücksichtigt.
Im Rahmen der Vorplanung wird es eine informelle Bürger*innenbeteiligung geben. Dabei werden die Rostockerinnen und Rostocker frühzeitig, ehrlich und auf Augenhöhe über den aktuellen Planungsstand des Projektes informiert. Hier können sich die Anlieger*innen einbringen, um gemeinsam die vorteilhafteste und verträglichste Variante einer Trassenführung zu finden.
Darüber hinaus möchten wir mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog treten und Fragen und Hinweise zum Projekt aufnehmen und beantworten.