Wochenkarte ermäßigt

Als Schüler, Azubi oder Student mobil sein – eine ganze Woche lang.

Geltungsbereich

Die ermäßigte Wochenkarte gilt

  • in Rostock im gesamten Liniennetz
  • in der Region in den ausgewählten Tarifzonen
  • in allen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, S-Bahn, Fähre)

Geltungsdauer

Die ermäßigte Wochenkarte gilt an sieben aufeinander folgenden Tagen. Das Beste daran: Den Starttag bestimmen Sie. So bleiben Sie flexibel.
 
Beispiel: Sie kaufen Ihre Wochenkarte am Dienstag, dann können Sie damit bis Montag 24 Uhr der darauf folgenden Woche fahren.

Personengebunden

Ermäßigte Wochenkarten für Rostock sind persönliche Zeitkarten, nicht übertragbar und beinhalten keine Mitnahmeregelung.

Nutzer ermäßigter Fahrkarten

Folgende Personen sind berechtigt ermäßigte Wochenkarten zu nutzen:

  • Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (ohne Berechtigungsausweis)
  • Personen ab 15 Jahren (mit Berechtigungsausweis)
    • Schüler und Direktstudenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen und Hochschulen
    • Personen, die nachträglich den Haupt- oder Realschulabschluss erwerben
    • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz stehen
    • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang bzw. Berufsausbildungsvorbereitungslehrgang besuchen
    • Praktikanten und Volontäre, die vor, während und im Anschluss an die staatlich geregelte Ausbildung ein für die Ausbildung notwendiges Praktikum ableisten
    • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes
  • Inhabende eines eines Warnowpasses mit dem Aufdruck SozT (ALGII- und Sozialhilfeempfänger) nutzen die Wochenkarte WarnowPass

Ermäßigte Wochenkarte beantragen

PDF Schul-/Ausbildungsbestätigung

PDF Bestätigung Bundesfreiwilligendienst
 
Für die Nutzung ermäßigter Wochenkarten für die Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Warnow ist ein Berechtigungsausweis notwendig. Die Berechtigungsausweise erhalten Sie in unseren Kundenzentren.
 
So können Sie die ermäßigte Wochenkarte beantragen:

  1. Schüler/Auszubildende legen im RSAG-Kundenzentrum z.B. ihren Ausbildungsvertrag, Schul- oder Studienbescheinigung, Schülerausweis oder einen Vertrag zum Sozialen/Ökologischen Jahr, mit Lichtbild und einem Lichtbildausweis vor.
  2. Die Dokumente werden von den Kundenberatern geprüft und
  3. der Berechtigungsausweis wird ausgestellt.

Wichtig

Die Berechtigungsausweise erhalten Sie in unseren Kundenzentren.

Bescheinigungen als Nachweis für die Berechtigung dürfen max. 4 Wochen alt sein.