Mitnahme von Handgepäck

Die Mitnahme von Handgepäck erfolgt kostenfrei.

Neben Ihrem Handgepäck, dürfen Sie ein Stück Traglast (Gegenstände, die von einer Person getragen werden können) mitführen. Für alle anderen Gegenstände benötigen Sie eine ermäßigte Einzelfahr- bzw. Tageskarte.

Das müssen Sie bei der Mitnahme von Gepäck beachten

  • Es besteht kein Anspruch auf die Beförderung von Sachen.
  • Handgepäck und sonstige Sachen, die zur Mitnahme eignen, werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
  • Sachen können nicht mitgenommen werden, wenn sich dadurch der Aufenthalt an der Haltestelle über das übliche Maß verlängert oder durch die Mitnahme die Gefahr besteht, dass andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.

Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen befördert werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

Beförderungsbedingungen

Alle Regelungen zur Mitnahme von Sachen und Tieren in den Verkehrsunternehmen des VVW finden Sie zusammengefasst im Tarifhandbuch.

Gemeinsame Beförderungsbedingungen des VVW