Erhöhtes Beförderungsentgelt

Das Fahren ohne gültiges Ticket kostet mindestens 60,00 €.

Wenn Sie in unseren Fahrzeugen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, wird gemäß der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € erhoben.

Die Fahrausweisprüfung in den Bussen und Straßenbahnen der RSAG und der Fähre von antaris sowie die gesamte Abwicklung des erhöhten Beförderungsentgelts wird durch das von uns beauftragte Unternehmen BIP Dienstleistungen GmbH durchgeführt.

Wie zahle ich das EBE?

Ihre Möglichkeiten zur Zahlung des EBE

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist innerhalb einer Woche zu bezahlen. Nach einer Woche ohne Zahlungseingang muss die Forderung angemahnt werden. Der zu zahlende Betrag erhöht sich dann auf 65,00 €.
 
Variante 1:
Sie bezahlen Ihr erhöhtes Beförderungsentgelt direkt bei den Fahrausweisprüfer/innen.
 
Variante 2:
Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

BIP Dienstleistungen GmbH
IBAN: DE58 2408 0000 0700 2178 00
BIC: DRESDEFF240
 
Bitte geben Sie im Falle einer Überweisung Ihre EB-Nummer im Verwendungszweck an.
 
Variante 3:
Nutzen Sie die Zahlung vor Ort in der Servicestelle unseres Partners BIP Dienstleitungen GmbH. Diese finden Sie in der Langen Straße 17, 18055 Rostock.

Serviceportal

Nutzen Sie das Online-Serviceportal unseres Partners BIP Dienstleistungen GmbH.
 
Hier können Sie

  • ganz einfach Ihr EBE per Sofortüberweisung mit Klarna bezahlen.
  • eine Mitteilung über das Kontaktformular senden.
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen finden.

check-dein-ticket.de

Fahrschein vergessen?

Sollten Sie Ihren zum Kontrollzeitpunkt gültigen personengebunden Zeitfahr- oder Berechtigungsausweis vergessen haben, ermäßigt sich das EBE bei Vorlage im Servicebüro der BIP Dienstleistungen GmbH - innerhalb einer Woche - auf 7,00 €.

Wie kann ich ein EBE vermeiden?

Generell gilt: Bitte kaufen Sie sich vor Fahrtantritt einen Fahrausweis. Dieser muss nach Betreten des Fahrzeugs sofort entwertet werden.

Sind Sie bei Fahrtantritt noch nicht im Besitz eines gültigen Tickets, müssen Sie dieses sofort nach Einstieg am mobilen Fahrscheinautomaten in unseren Bussen und Bahnen erwerben. Diese Tickets sind bereits entwertet.

Wenn Sie nach Betreten des Fahrzeugs zuerst einen Sitzplatz aufsuchen oder längere Zeit vor dem Fahrscheinautomaten stehen, ohne einen Kauf zu tätigen, werden unsere Fahrausweisprüfer/innen ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben.

Was mache ich, wenn der Automat im Fahrzeug kaputt ist oder mein Geld nicht nimmt?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Fahrpersonal. Sie können dann bis zur nächstmöglichsten Haltestelle mitfahren, dort aussteigen und dann vor Ort am Fahrscheinautomaten ein Ticket lösen.

Kontakt

Für die Fahrausweisprüfung sowie die gesamte Abwicklung des erhöhten Beförderungsentgelts ist das Unternehmen BIP Dienstleistungen GmbH beauftragt.
 
Servicestelle:
Lange Straße 17
18055 Rostock
 
bip-dienstleistungen.de

Schon gewusst?

Das Fahren ohne Ticket ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wenn Sie den ÖPNV ohne gültigen Fahrausweis nutzen, machen Sie sich des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB strafbar. In jedem Fall prüfen wir, Strafanzeige zu erstatten.