Teilnahmebedingungen für das RSAG WM-Tippspiel 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Tippspiels ist die Rostocker Straßenbahn AG, Hamburger Straße 115, 18069 Rostock (nachfolgend „RSAG“ genannt).
2. Gegenstand der Aktion
(1) Die RSAG führt im Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 19.07.2026 ein kostenloses Tippspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 mit Gewinnmöglichkeit durch.
(2) Die Durchführung des Tippspiels erfolgt über eine von der RSAG eingerichtete Turnierrunde auf der Plattform Kicktipp. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Kicktipp.
(3) Das Tippspiel wird über die Kommunikationskanäle der RSAG, insbesondere über die Website sowie Social-Media-Kanäle beworben und begleitet.
(4) Mit der Teilnahme am Tippspiel akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
3. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
(2) Mitarbeitende der RSAG dürfen an der Tipprunde teilnehmen, sind jedoch von der Gewinnberechtigung ausgeschlossen und nehmen außer Konkurrenz teil.
(3) Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen E-Mail-Adressen oder Identitäten sind unzulässig.
(4) Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 5.000 Teilnehmer begrenzt.
4. Kostenfreiheit
(1) Die Teilnahme am Tippspiel ist kostenlos.
(2) Die Nutzung der Angebote oder Dienstleistungen der RSAG ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und erhöht die Gewinnchancen nicht.
5. Anmeldung und Teilnahme
(1) Die Anmeldung zum Tippspiel erfolgt innerhalb des Aktionszeitraums über die bereitgestellte Kicktipp-Runde.
(2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, die abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(3) Tipps können jeweils bis zum Beginn des jeweiligen Spiels abgegeben oder geändert werden.
(4) Maßgeblich für die Wertung ist ausschließlich das in der Kicktipp-Runde hinterlegte Punktesystem.
6. Gewinne
Die Gewinne werden von der RSAG festgelegt und gesondert bekanntgegeben.
Eine Barauszahlung der Gewinne sowie eine Übertragung auf Dritte sind ausgeschlossen.
7. Gewinnermittlung
(1) Die Auswertung erfolgt nach Ende des Turniers anhand des Gesamtrankings der Kicktipp-Runde.
(2) Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die Anzahl der Spieltagssiege. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das Los.
8. Gewinnbenachrichtigung
(1) Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Abschluss des Tippspiels per E-Mail benachrichtigt.
(2) Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb von 10 Kalendertagen zurück, verfällt der Gewinnanspruch.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Die RSAG behält sich vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen vom Tippspiel auszuschließen.
10. Vorzeitige Beendigung oder Änderung
Die RSAG behält sich vor, das Tippspiel aus wichtigem Grund zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei technischen Problemen oder Manipulationen.
11. Haftung
Die RSAG haftet nur im gesetzlichen Umfang. Eine Haftung für technische Störungen oder Ausfälle der Plattform Kicktipp wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12. Datenschutz
(1) Die RSAG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Tippspiels und der Gewinnabwicklung.
(2) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der RSAG unter:
RSAG Datenschutz
(3) Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, im öffentlich sichtbaren Ranking keinen Klarnamen zu verwenden.
13. Hinweise zu Social Media
Das Tippspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken und wird von diesen weder gesponsert noch unterstützt.
14. Markenhinweis
Das Tippspiel wird eigenverantwortlich von der RSAG durchgeführt. Es besteht keine Verbindung zur FIFA oder zu offiziellen Turnierveranstaltern oder Sponsoren.
15. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.