Fahrradkarte

Mit dem Fahrrad unterwegs.

Fahrausweise für Fahrräder gelten nur in Verbindung mit einem gültigen VVW-Fahrausweis. Bitte beachten Sie auch §12 der gemeinsamen Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme.

Fahrradmitnahme

Fahrradkarte
Gültig für eine Fahrt in eine Richtung. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen der maximalen Geltungsdauer möglich. Diese beträgt in der Tarifzone Rostock 90 Minuten.
 
Fahrradkarte Fähre
Gilt für die einmalige Mitnahme des Rades auf einer der Rostocker Fähren.

Hinweis

Fahrausweise für Fahrräder gelten ebenfalls für Segways und Pedelecs.

Verkauf

Sie erhalten die Fahrradkarten in unseren Kundenzentren, an den Automaten sowie auf den Fähren.

Ticket entwerten

Entwerten Sie die Fahrkarte sofort bei Fahrtantritt.
In Bus und Bahn gekaufte Fahrkarten sind bereits entwertet.

Entwerter finden Sie in Bussen und Bahnen direkt neben der Einstiegstür und bei der S-Bahn an den Bahnsteigen. Auf den Fähren kontrolliert das Fährpersonal.