Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kostenfreie VorschulTicket Rostock
Für den Erwerb und die Nutzung Kostenfreier VorschulTickets gelten die Bestimmungen des VVW-Tarifs, bestehend aus Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung.
Mit der Bearbeitung und Abrechnung der Kostenfreien VorschulTickets hat die Verkehrsverbund Warnow GmbH die Rostocker Straßenbahn AG beauftragt (nachstehend „VVW ABO-Zentrale“ genannt).
1. Allgemeines
Das Kostenfreie VorschulTicket ist eine persönliche Zeitkarte und damit nicht übertragbar. Es darf ausschließlich von der Person genutzt werden, deren Name, Vorname und Geburtsdatum auf dem Fahrausweis vermerktist. Zusätzliche Mitnahmeregelungen (für Fahrrad, Hund, Personen etc.) sind nicht mit enthalten. Die Kosten übernimmt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
2. Berechtigte
Das Kostenfreie VorschulTicket ist eine persönliche Zeitkarte und damit nicht übertragbar. Es darf ausschließlich von der Person genutzt werden, deren Name, Vorname und Geburtsdatum auf dem Fahrausweis vermerktist. Zusätzliche Mitnahmeregelungen (für Fahrrad, Hund, Personen etc.) sind nicht mit enthalten. Die Kosten übernimmt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
3. Bestellung
Für die Bestellung des Kostenfreien VorschulTickets sind folgende Unterlagen nötig:
- Antragsformular mit gültiger Bestätigung der Anspruchsberechtigung durch das Amt für Jugend, Soziales und Asyl Rostock
- sowie ein Lichtbild des VorschulTicket-Nutzenden in der Größe 3,5 x 4,5 cm (Foto).
Mit den genannten Unterlagen kann die Bestellung in einem Kundenzentrum der RSAG persönlich vorgenommen werden.
Das Vertragsverhältnis kann an jedem 1. eines Monats, frühestens mit dem 6. Geburtstag der Vorschülerin oder des Vorschülers begonnen werden, wenn die Bestellung bis zum 23. des Vormonats vorliegt.
4. Geltungsdauer
Das Kostenfreie VorschulTicket gilt für die eingetragene Geltungsdauer, frühestens ab dem 6. Geburtstag, längstens bis zum nächstfolgenden Schulbeginn (gemäß Allgemeine Ferienverordnung M-V (AFerVO M-V)).
5. Geltungsbereich
Das Kostenfreie VorschulTicket gilt für die eingetragene Geltungsdauer, frühestens ab dem 6. Geburtstag, längstens bis zum nächstfolgenden Schulbeginn (gemäß Allgemeine Ferienverordnung M-V (AFerVO M-V)).
6. Ausgabe und Nutzung
Das Kostenfreie VorschulTicket wird in Form einer Karte mit Lichtbild oder als Handy-Ticket ausgegeben.
Das Ticket ist während der Fahrt mitzuführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Ein gesonderter Berechtigungsnachweis wird nicht benötigt.
7. Änderungen
Änderungen des Namens sind der VVW ABO-Zentrale unverzüglich schriftlich oder persönlich in einem Kundenzentrum der RSAG anzuzeigen. Änderungen der Anschrift können auch telefonisch mitgeteilt werden. Änderungen können nur bis zum 23. des Vormonats berücksichtigt werden.
Anschriftenermittlungen gehen zu Lasten des Kunden.
8. Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages ist bis zum letzten Tag des Vormonats möglich. Sie wird nur wirksam, wenn das Kostenfreie VorschulTicket bis zum letzten Tag des Vormonats (gegen Ausstellung eines gesonderten Tickets bis zum Monatsende) zurückgegeben wird.
9. Erstattung
Erstattungen für das Kostenfreie VorschulTicket sind ausgeschlossen.
10. Verlust und Zerstörung
Fahrausweise, die verloren oder zerstört wurden, werden während der Laufzeit des Tickets gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € in der VVW ABO-Zentrale oder in den Kundenzentren der RSAG neu ausgestellt. Ab der zweiten Verlustmeldung innerhalb der Laufzeit des Tickets erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 20,00 €.
11. Erhöhtes Beförderungsentgelt
Weist sich der Nutzende bei der Beförderung nicht mit einem gültigen Ausweis aus, ist er gemäß § 9 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen (GBB) zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Wird der Nachweis innerhalb einer Woche ab Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens durch Vorlage des Kostenfreien VorschulTickets erbracht, dass der Nutzende zum Zeitpunkt der Feststellung Inhabender eines gültigen Kostenfreien VorschulTickets war, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt im Falle der GBB § 9 (1) Nr. 2 auf 7,00 €.
12. Datenschutzbedingungen
Die RSAG arbeitet im Auftrag des VVW. Im Rahmen dieser Beauftragung ist die RSAG berechtigt, die ihr im Antrag übermittelten Kundendaten zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO und zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen gemäß Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen.
Die Verarbeitung beruht auf der Einwilligung der betroffenen Person. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Mit dem Widerruf endet der Vertrag. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird nicht berührt.
