Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Warnow-Pass-Mobil ABO

Für den Erwerb und die Nutzung des Tickets gelten die Bestimmungen des VVW-Tarifs, bestehend aus Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ABO, in der jeweils gültigen Fassung.

Mit der Bearbeitung und Abrechnung der Tickets im Abonnement-Verfahren hat die VVW GmbH die Rostocker Straßenbahn AG beauftragt (nachstehend „VVW ABO-Zentrale“ genannt).

1. Voraussetzung

Das Abonnement „Warnow-Pass-Mobil“ können Personen in Anspruch nehmen, die folgende Bedingungen erfüllen:

Die Bestellerin oder der Besteller

  • besitzt einen Warnow-Pass mit „SozT“-Vermerk,
  • welcher zur Bestellung noch mindestens weitere 5 Monate gültig ist.

2. Bestellung

Für die Bestellung des Abonnements „Warnow-Pass-Mobil“ sind folgende Unterlagen nötig:

  • ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Bestellformular,
  • Nachweis (durch Vorlage) eines zur Bestellung noch mindestens weitere 5 Monate gültigen Warnow-Passes mit „SozT“-Vermerk,
  • sowie ein Lichtbild von der Bestellerin oder dem Besteller in der Größe 3,5 x 4,5 cm (Foto oder digital). Das Foto kann auch in einem Kundenzentrum der RSAG digital erstellt werden.

Mit den genannten Unterlagen kann die Bestellung in einem Kundenzentrum der RSAG persönlich vorgenommen werden.
Das ABO kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden, wenn die Bestellung bis zum 23. des Vormonats vorliegt.

3. Vertragslaufzeit

Das ABO läuft 6 Monate. Eine Verlängerung des ABOs kann einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Hierfür ist neben dem Verlängerungsantrag ein für mindestens weitere 5 Monate gültiger Warnow-Pass mit „SozT“ in einem Kundenzentrum des VVW vorzulegen.

4. Ticketausgabe

Das Ticket „Warnow-Pass-Mobil“ wird in Form einer Plastikkarte mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 6 Monaten ausgegeben. Das Ticket ist mit einem integrierten Lichtbild des Nutzers versehen. Die Ausgabe erfolgt postalisch. Ersatzansprüche aufgrund verspäteter oder fehlgeleiteter Tickets, die durch die VVW ABO-Zentrale nicht zu vertreten sind, können nicht geltend gemacht werden.

5. Preis

Für das Abonnement wird monatlich der laut Tarif gültige Fahrpreis erhoben und eingezogen. Bei Tarifänderungen werden die Ticket-Preise angepasst.

6. Nachweis der Berechtigung

Das Ticket ist während der Fahrt mitzuführen und bei Kontrollen zusammen mit einem gültigen Warnow-Pass mit „SozT“-Vermerk sowie mit einem gültigen Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein u. ä.) vorzuzeigen.

7. Änderungen

Änderungen des Namens und der Bankverbindung des Kunden sind der VVW ABO-Zentrale unverzüglich schriftlich oder persönlich in einem Kundenzentrum der RSAG anzuzeigen. Adressänderungen können auch telefonisch mitgeteilt werden. Die Änderung des Produktes kann während der Laufzeit des Vertrages nur auf ein höherwertiges erfolgen. Änderungen werden nur bis zum 23. des Vormonats berücksichtigt. Bei Änderung der Bankverbindung sowie des Kontoinhabers ist eine neue Einzugsermächtigung bzw. ein neues SEPA-Basislastschriftmandat vorzulegen.
Anschriftenermittlungen gehen zu Lasten des Kunden.

8. Verlust oder Zerstörung

Tickets, die verloren oder zerstört wurden, werden während der Laufzeit gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € in den Kundenzentren der RSAG neu ausgestellt. Ab der zweiten Verlustmeldung innerhalb derselben Laufzeit erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 20,00 €.

9. Abbuchung

Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren sind ein im SEPA-Raum geführtes Girokonto sowie eine Ermächtigung des Verkehrsunternehmens durch die Abonnentin bzw. den Abonnenten, von ihrem bzw. seinem Konto fällige Forderungen im Lastschriftverfahren einziehen zu dürfen. Diese Ermächtigung ist als Mandat für einen Einzug im SEPA-Basislastschriftverfahren schriftlich zu erteilen. Mit der Bestellung erteilt der Bestellende gleichzeitig seine Einzugsermächtigung für den Monatsbetrag und ggf. durch sein Verschulden anfallende Gebühren bzw. Entgelte.
Auf Grundlage der Einzugsermächtigung wird der Monatsbetrag jeweils am 1. Werktag des fälligen Monats eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen Konto bereitzuhalten.

Ist eine Abbuchung nicht möglich, besteht für die VVW bzw. VVW ABO-Zentrale die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.
Vom ABO-Kunden verschuldete Rückbuchungsgebühren von Kreditinstituten zuzüglich eines hieraus resultierenden Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 5,00 € sind vom Abonnenten zu tragen und werden mit dem nächsten fälligen Monatsbetrag eingezogen.

Kann ein fälliger Monatsbetrag nicht eingezogen werden, verliert die aktuelle ABO-Monatskarte mit Wirkung für die Zukunft ihre Gültigkeit und wird systemseitig gesperrt bzw. wird die Bearbeitung des Verlängerungsantrages ausgesetzt, so lange bis der entsprechende Monatsbetrag bei der VVW ABO-Zentrale eingegangen ist.

10. Kündigung des ABO

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Liegt diese bis zum letzten Tag des Vormonats in der VVW ABO-Zentrale vor bzw. ist in einem Kundenzentrum der RSAG abgegeben worden, wird sie zum nächsten Monatsersten wirksam.
Das Ticket „Warnow-Pass-Mobil“ ist spätestens bis zum 3. Tag des Monats, der dem Kündigungsdatum folgt, in einem Kundenzentrum der RSAG abzugeben bzw. per Post an die VVW ABO-Zentrale zu schicken. Erfolgt eine Kündigung nach dem 23. des Vormonats, werden ggf. bereits abgebuchte Beträge für den Folgemonat rückerstattet. Erfolgt keine Rückgabe des Tickets, erfolgt die Abbuchung des Monatsbetrages bis zur Rückgabe des Tickets bzw. bis zum Ende der auf dem Ticket angegebenen Gültigkeit.

11. Datenschutzbedingungen

Die RSAG arbeitet im Auftrag des VVW. Im Rahmen dieser Beauftragung ist die RSAG berechtigt, die ihr im Antrag übermittelten Kundendaten zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO und zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen.
Die Verarbeitung beruht auf der Einwilligung der betroffenen Person. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Mit dem Widerruf endet der Vertrag. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird nicht berührt.