Mitnahme von Sachen

Auf einen Blick - was darf mit?

Die Beförderung von Sachen richtet sich grundsätzlich nach § 12 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Warnow. Ein Anspruch auf die Beförderung von Sachen besteht grundsätzlich nicht. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal über die Beförderung und an welcher Stelle die Sachen im Fahrzeug unterzubringen sind.

Für die Beförderung in unseren Bussen und Straßenbahnen zugelassen:

  • Rollstühle und motorisierte Rollstühle
  • Gehhilfen (Unterarmstützen, Gehbänkchen, Rollatoren)
  • Fahrräder, Segways, Pedelecs bzw. E-Bike (max. 1 pro Fahrgast, zusammengeklappt als Traglast, ansonsten entgeltpflichtig Fahrradkarte)
  • E-Tretroller / Tretroller (gilt nur im zusammengeklappten Zustand als Traglast, sonst entgeltpflichtig Fahrradkarte)
  • Kleinkindfahrräder, Laufräder sowie Kinder-Cityroller (gilt als Traglast)
  • Kinderwagen und Buggys
  • Handgepäck

Für die Beförderung in unseren Bussen und Straßenbahnen eingeschränkt zugelassen:

  • E-Scooter als Einsitzer, wenn die Voraussetzungen nach § 12 (3) in Bezug Fahrzeug, E-Scooter sowie E-Scooter-Nutzer*innen erfüllt sind
  • Fahrradanhänger, wenn darin Kinder befördert werden und sie während der Beförderung nicht mit dem Fahrrad verbunden sind (Hervorstehende Bauteile müssen demontiert und eine Feststellbremse vorhanden sein)
  • Handwagen, wenn darin Kinder befördert werden (Hervorstehende Bauteile müssen demontiert und eine Feststellbremse vorhanden sein)
  • Traglasten (max. 1 pro Fahrgast), wenn dadurch kein Platz für andere Fahrgäste belegt wird

Von der Beförderung in unseren Bussen und Straßenbahnen ausgeschlossen:

  • Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotoren
  • Dreirädrige Fahrräder (außer zugelassene orthopädische Hilfsmittel)
  • E-Scooter als Doppelsitzer
  • Elektronische Mobilitätshilfen mit Sitz, für die ein Führerschein erforderlich ist (E-Mofa, S-Pedelec/E-Bikes)
  • Lastenfahrräder (Hervorstehende Bauteile müssen demontiert und eine Feststellbremse vorhanden sein)
  • Fahrradanhänger zum Lastentransport
  • Handwagen zum Lastentransport
  • Einkaufswagen

Serviceline

Wir sind telefonisch unter der Nummer 0381 - 802 19 00 erreichbar:

Montag bis Freitag
6:00 Uhr – 20:00 Uhr

Beförderungsbedingungen

Alle Regelungen zur Mitnahme von Sachen und Tieren in den Verkehrsunternehmen des VVW finden Sie zusammengefasst im Tarifhandbuch.

Gemeinsame Beförderungsbedingungen des VVW