Allgemeine Bedingungen für das JobTicket

Für den Erwerb und die Nutzung von JobTickets gelten die Bestimmungen des VVW-Tarifs, bestehend aus Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung.

Mit der Bearbeitung und Abrechnung der JobTickets hat die VVW GmbH die RSAG beauftragt (nachstehend „VVW ABO-Zentrale“ genannt).

1. Voraussetzung

Die VVW GmbH kann mit Betrieben/Einrichtungen und Verwaltungen – Firma genannt – Vereinbarungen abschließen, nach denen deren Beschäftigte die öffentlichen Verkehrsmittel zu
vergünstigten Konditionen nutzen können.

Voraussetzung für den Abschluss einer solchen Vereinbarung ist, dass

  • Mindestens 5 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ein JobTicket erwerben und
  • der Arbeitgeber einen Finanzierungsanteil in Höhe von mind. 15 % bei 5 bis 19 teilnehmenden bzw. mind. 10 % ab 20 teilnehmenden Beschäftigten auf den anzurechnenden Fahrpreis gewährt.

Der VVW gewährt auf den anzurechnenden Fahrpreis auf Basis einer entsprechenden Abo-
Monatskarte (siehe u.a. Abo-Bedingungen) zusätzlich einen Rabatt in Höhe von 5 % bei 5 bis 19 teilnehmenden bzw. 10 % ab 20 teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Bei ermäßigten JobTickets entfällt der VVW-Rabatt.

Die Firma ist Vertragspartner des VVW und als solcher alleinig für die organisatorische und
finanzielle Abwicklung mit den JobTicket-Nutzenden der Firma zuständig.
Diese Beschäftigten der Firma werden vertraglich durch die Firma an das JobTicket gebunden.

2. Bestellung des JobTickets

Die Firma übergibt die Kundendaten sowie jeweils ein Lichtbild der verbindlichen JobTicket-Nutzerinnen und -Nutzer an die VVW ABO-Zentrale in Form einer vorgegebenen Datei.

3. Nutzer des JobTickets

Zum Erwerb eines JobTickets sind alle Beschäftigten berechtigt, deren Beschäftigungsdauer
bei Erstbestellung noch mindestens ein Jahr beträgt.

Ausgenommen hiervon sind

  • Schwerbehinderte (mit Freifahrtberechtigung gemäß Schwerbehindertengesetz),
  • Aushilfs- und Zeitarbeitskräfte,
  • Personen im Praktikum,
  • ausgesteuerte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Langzeiterkrankte),
  • Mitarbeiterinnen im Mutterschutz,
  • ohne Bezüge beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Auszubildende können auf Basis des ermäßigten Fahrpreises in das JobTicket aufgenommen
werden, erhalten dann jedoch nur den durch den Arbeitgeber gewährten Rabatt.

4. JobTicket

Es werden ausgegeben:

  • JobTickets
  • JobTickets inkl. Fahrradmitnahme (+ Bike)

JobTickets werden als personengebundener Fahrausweis in Form einer Plastikkarte ausgegeben.

Die Karte ist mit dem Lichtbild des Inhabers versehen.

Auf der Karte sind die Angaben zur Firma, der Leistungsumfang wie die Geltungsdauer und der
Geltungsbereich (Angabe der genutzten Zonen) sowie der Name des Inhabenden ersichtlich.

5. JobTicket-Preis

Der monatlich durch die VVW ABO-Zentrale einzuziehende Betrag basiert auf dem Preis einer
ABO-Monatskarte des jeweils gewählten Geltungsbereiches. Zusätzlich werden durch den VVW
sowie der Firma in Abhängigkeit von der Abnahmemenge (Anzahl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Firma, die ein JobTicket erwerben) folgende Kostenanteile übernommen:

Abnahmemenge Kostenanteil VVW Kostenanteil Firma Kostenanteil Firmenangehörige
5-19 5 % min. 15 % max. 80 %
ab 20 10 % min. 10 % max. 80 %

Bei JobTickets im Ermäßigungstarif wird vom VVW kein zusätzlicher Kostenanteil übernommen.

Für die Erweiterung des JobTickets um die Mitnahme eines Fahrrades wird ein unrabattierter
Aufschlag für den jeweiligen Geltungsbereich erhoben.

6. Neuanmeldungen/Änderungen

Während der Laufzeit des Vertrages können weitere JobTickets bestellt werden. Die JobTicket-Inhaberinnen und -Inhaber können den Geltungsbereich ihres Tickets und/oder die Inanspruchnahme von Zusatznutzen ändern.

Die Bestellung neuer JobTickets bzw. die Änderungsmitteilung zum Geltungsbereich erfolgt bis
zum jeweils 20. für den Folgemonat.

7. Abbestellungen

Abbestellungen müssen bis zum jeweils 25. für den Folgemonat bei der VVW ABO-Zentrale erfolgen. Abbestellungen von JobTickets werden nur gültig bei gleichzeitiger Rückgabe der
Tickets bis zum 5. Werktag des Folgemonats. Die Firma ist verantwortlich für die Rückgabe der
Tickets an die VVW ABO-Zentrale.

8. Abrechnung

Die VVW ABO-Zentrale stellt monatlich an die Firma eine Rechnung zu den ausgegebenen
JobTickets sowie evtl. angefallenen Bearbeitungsgebühren für ausgestellte Ersatztickets.
Die Firma ist verpflichtet, den durch den VVW gewährten Rabatt an den JobTicket-Nutzerinnen
und -Nutzer weiterzureichen.

Eine monatliche Berechnung für ein JobTicket erfolgt erst dann nicht mehr, wenn der VVW
ABO-Zentrale bis spätestens zum 5. Kalendertag des laufenden Monats das JobTicket
zurückgegeben wurde.

9. Verlust/Beschädigungen

Ticketverluste oder -beschädigungen sind durch die Firma unverzüglich an die VVW ABO-Zentrale zu melden. Bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10 € wird ein Ersatzticket
ausgestellt.

10. Erhöhtes Beförderungsentgelt

Weist ein JobTicket-Inhaber bei einer Fahrausweiskontrolle kein oder kein gültiges JobTicket
vor, kommt für die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes § 9 der Gemeinsamen
Beförderungsbedingungen des VVW zur Anwendung.

11. Datenschutzbestimmungen

Die RSAG arbeitet im Auftrag des VVW. Im Rahmen dieser Beauftragung ist die RSAG berechtigt, die ihr im Antrag übermittelten Kundendaten zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO und zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen gemäß Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen.

Die Verarbeitung beruht auf der Einwilligung der betroffenen Person. Die betroffene Person hat
das Recht, ihre Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Mit dem Widerruf endet der
Vertrag. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird nicht berührt.

12. Übergangsregelung FirmenTicket

Besteht zwischen einer Firma und der VVW bereits ein FirmenTicket-Vertrag, gilt dieser mit den
vereinbarten Konditionen fort. Werden aus diesem Vertrag heraus Tickets neu ausgegeben,
tragen diese abweichend ebenfalls die Bezeichnung JobTicket.