Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkauf Rostocker Straßenbahn AG

Stand: 01.10.2019

Für den Geschäftsverkehr mit der RSAG gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.

I. Geltungsbereich, Allgemeines

  1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der RSAG und dem Verkäufer/Lieferant (nachfolgend: Verkäufer) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Einkauf (AGB-EINKAUF) soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Anderen AGB des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Diese AGB-EINKAUF gelten auch dann, wenn die RSAG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Verkäufers die Lieferung/Leistung vorbehaltlos annimmt.
  2. Diese Einkaufsbedingungen gelten im Falle einer Beauftragung durch Vergabe nur ergänzend zu den jeweils einschlägigen Vorschriften.
  3. Der Lieferant ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten kontinuierlich und unaufgefordert der RSAG per Email an einkauf@rsag-online.de mitzuteilen.
  4. Die Erstellung von Angeboten ist für die RSAG grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
  5. Transportkosten und die damit verbundenen Versicherungsbedingungen sind auf den Angeboten eindeutig kenntlich zu machen.
  6. Die Bestellungen der RSAG bzw. Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestellungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der RSAG schriftlich bestätigt werden.
  7. Der Verkäufer ist bei Liefer-/Leistungsabsicht verpflichtet, der RSAG vor Lieferung/Leistung eine auf die Bestellung der RSAG bezogene schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Werktagen ab Zugang der Bestellung an einkauf@rsag-online.de zu übersenden. Die RSAG ist berechtigt, Bestellungen kostenfrei zu widerrufen, wenn der Verkäufer keine fristgerechte Auftragsbestätigung übersendet hat.

 

II. Lieferfristen, Lieferumfang, Gefahrübergang

  1. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Drohende Lieferverzögerungen sind der RSAG unverzüglich mitzuteilen.
  2. Im Fall des Verzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese können nicht ausgeschlossen werden.
  3. Die RSAG ist im Falle des Verzuges des Verkäufers berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % pro Werktag desjenigen Teils der Leistung, der auf Grund des Verzuges nicht genutzt werden kann, maximal jedoch 5 % der Auftragssumme zu verlangen. Die RSAG behält sich vor, die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu machen.
  4. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellnummer der RSAG sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt.
  5. Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel in handelsüblicher Einweg-Standardverpackung. Bei Verwendung von Mehrweg-Verpackungen hat der Verkäufer die Verpackung leihweise zur Verfügung zu stellen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Verkäufers.
  6. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. Die Lieferungen sind auf seine Kosten gegen Transportschäden zu versichern.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich einschließlich Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten. Soweit der Preis ausnahmsweise nicht einschließlich Verpackung vereinbart wurde, darf die Verpackung nur zum nachweisbaren Selbstkostenpreis berechnet werden.
  2. Preiserhöhungsvorbehalte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die RSAG.
  3. Rechnungen müssen per Email an rechnungspruefung@rsag-online.de gestellt werden, die Bestellnummer beinhalten und den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  4. Rechnungen werden durch die RSAG entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug beglichen.
  5. Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Zugang einer Rechnung, die den Vorgaben gemäß Ziffer 3 entspricht, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme.
  6. Zahlungen erfolgen mittels Banküberweisung, wobei es ausreichend ist, wenn die Überweisung am Fälligkeitstag bei dem Bankinstitut in Auftrag gegeben wurde.
  7. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Die RSAG kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.
  8. Bei bestehenden Eigentumsvorbehaltsrechten des Verkäufers geht das Eigentum an der Ware mit Bezahlung auf die RSAG über; andere Arten des Eigentumsvorbehaltes gelten nicht.
  9. Die Abtretung der Forderung des Verkäufers gegen die RSAG an Dritte ist ausgeschlossen. Die Bestimmung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  10. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Gewährleistung, Verjährung, Haftung

  1. Die Lieferung hat frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erfolgen und muss den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen.
  2. Die RSAG untersucht die Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel und rügt diese ggf. gegenüber dem Verkäufer. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängeln ab Entdeckung, dem Verkäufer zugeht.
  3. Bei Vorliegen eines Mangels stehen der RSAG die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu.
  4. In dringenden Fällen (insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden), zur Beseitigung geringfügiger Mängel sowie im Fall des Verzuges mit der Beseitigung eines Mangels durch den Verkäufer ist die RSAG berechtigt, nach vorhergehender Information des Verkäufers und Ablauf einer angemessenen Nachfrist, auf Kosten des Verkäufers den Mangel und dadurch entstandene Schäden selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten auf Kosten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer zu spät liefert oder leistet und die RSAG den Mangel sofort beseitigen muss, um einen eigenen Lieferverzug zu vermeiden.
  5. Mängelansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lauf der Verjährungsfrist wird gehemmt für den Zeitraum, der mit der Absendung der Mängelanzeige durch die RSAG beginnt und mit der Erfüllung des Mängelanspruchs endet.

V. Kündigung oder Rücktritt aus wichtigem Grund

  1. Die RSAG kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, insbesondere dann, wenn der Verkäufer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder wenn über das Vermögen des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
  2. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Lieferung/Leistung, soweit die RSAG für sie Verwendung hat, nach den vereinbarten Preisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage des vereinbarten Preises abzurechnen; die nicht verwendbare Lieferung/Leistung wird dem Verkäufer auf dessen Kosten zurückgewährt.

VI. Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Verkäufer ist insbesondere verpflichtet die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu befolgen.
  2. Die RSAG ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Verkäufer – auch wenn diese von Dritten stammen - im Sinne der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten und zu speichern und durch von der RSAG beauftragten Unterauftragnehmer verarbeiten zu lassen.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Rechtserhebliche Willenserklärungen des Verkäufers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich gegenüber der RSAG erfolgen.
  2. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Lieferung/Leistung der Geschäftssitz der RSAG.
  3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Rostock. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und des UN-Kaufrechts.
  4. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB-EINKAUF unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzlichen Regelungen. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen AGB-EINKAUF durch Geschäftsbedingungen des Verkäufers ersetzt.